Kooperationstarife

Der RMV/RNN-Übergangstarif

... macht Bus- und Bahnfahren über den Rhein einfacher

Seit Mitte 2002 gilt in bestimmten Gebieten zwischen Rheinhessen-Nahe und Rhein-Main der RMV/RNN-Übergangstarif. Der große Vorteil: Sie können mit nur einer Verbundfahrkarte alle öffentlichen Verkehrsmittel in beiden Verbundgebieten nutzen!

Den Tarifgebietplan und alle wichtigen Informationen zum den RMV/RNN-Übergangstarif finden Sie hier:

RMV/RNN-Übergangstarif 2019 (PDF)

 

 

 

Was ist der RMV/RNN-Übergangstarif?

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) haben für die grün bzw. blau eingefärbten Gebiete in der nebenstehenden Karte einen Übergangstarif vereinbart. Dieser Tarif erleichtert Ihnen das Bahn- und Busfahren über die Grenzen der jeweiligen Verkehrsverbünde hinaus.

Wo gilt der RMV/RNN-Übergangstarif?

Für Fahrten aus den blauen Gebieten (RNN) in die grünen Gebiete (RMV) und umgekehrt können Sie den RMV/RNN-Übergangstarif nutzen. Das heißt, Sie lösen eine durchgehende Verbundfahrkarte.

Wo gilt der Übergangstarif nicht?

Für Fahrten von und nach Wiesbaden/Mainz (RNN-Wabe 300 bzw. RMV-Tarifgebiet 65), in der Grafik hellgrau markiert, wird je nach Zielrichtung der RMV-Tarif (Richtung Süd- und Mittelhessen) oder RNN-Tarif (Richtung Rheinhessen-Nahe) angewendet.

Welche Verkehrsmittel kann man mit dem Übergangstarif benutzen?

Die Fahrkarten des Übergangstarifs gelten für alle Verbundverkehrsmittel und -linien der im RMV und RNN zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen im dargestellten Übergangstarifgebiet.

Kooperation Rheinfähre+Bus+Bahn

Praktisch und günstig über den Rhein:

Eine Fahrkarte für Bus, Bahn und Fähre – das spart Geld und einmal Fahrkartenlösen! Das ist genau das Richtige für einen schönen Ausflugstag oder Einkaufsbummel auf der anderen Seite des Flusses.

Folgende Fahrkarten des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN) und des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) gelten auch auf den Rheinfähren Bingen – Rüdesheim oder Ingelheim – Oestrich-Winkel/Mittelheim und auf der anderen Flussseite im gesamten jeweiligen Stadtgebiet.

  • Einzelfahrkarte des RNN mit dem Zieltarifgebiet (Wabe) 320 (Ingelheim) oder 330 (Bingen)
  • Einzelfahrkarte des RMV mit dem Zieltarifgebiet 6325 (Rüdesheim am Rhein) oder 6301 (Oestrich-Winkel)
  • Mehrfahrtenkarte des RNN, die gültig ist in der Wabe 320 (Ingelheim) oder 330 (Bingen)
  • Single-Tageskarte des RNN, die gültig ist in der Wabe 320 (Ingelheim) oder 330 (Bingen)
  • Tageskarte des RMV (für eine Person), die gültig ist im Tarifgebiet 6325 (Rüdesheim am Rhein) oder 6301 (Oestrich-Winkel)

Und wenn Sie eine Einzelfahrkarte der beteiligten Rheinfähren kaufen, können Sie auch damit am jeweiligen Zielort Bus und Bahn für die Weiterfahrt in der direkt angrenzenden Wabe (=Tarifgebiet) nutzen.

Unser Tipp: Tageskarte nehmen!

Wenn Sie hin- und zurückfahren wollen, empfehlen wir Ihnen den Kauf der Single-Tageskarte, da Sie nur mit dieser eine durchgehende Fahrkarte Bus/Bahn/Rheinfähre auf Hin- und Rückfahrt erhalten. Einfach am Fahrkartenautomaten oder beim Buspersonal Bingen am Rhein oder Ingelheim am Rhein als Ziel Ihrer RNN-Single-Tageskarte auswählen - und in Bingen oder Ingelheim mit der Rheinfähre übersetzen und später wieder zurückfahren.

Bitte beachten Sie: alle anderen nicht genannten Fahrkarten sind nicht auf den Fähren gültig. Ebenso werden auf den Rheinfähren keine RMV- oder RNN-Fahrkarten verkauft, noch können Sie in Rüdesheim RNN-Fahrkarten oder in Bingen RMV-Fahrkarten lösen!

Wo gilt die Fährfahrkarte bzw. die Verbundfahrkarte auf der andere Rheinseite?

Welche Stadtteile und Orte die oben genannte Waben bzw. Tarifgebiet genau umfassen, können Sie den jeweiligen Tarifgebietsplänen entnehmen:

RNN-Wabenplan
RMV-Tarifgebietsplan

Die Fahrpläne der Rheinfähren finden Sie, wie auch aller Bus- und Bahnlinien, in den jeweiligen Bereichsfahrplanheften und in der RNN- und RMV-Fahrplanauskunft im Internet.